17. März 2010
Das Wort „Frauenrechte“
wirkt auf den ersten Blick wie ein klar definierter Begriff. Kaum etwas ist so eindeutig formuliert wie das Recht. Jede kleine Nische wird berücksichtigt und die Schlupflöcher sind so klein, dass kaum einer sie findet.
Die rechtlichen Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Frauen unterliegen seit Jahrzehnten einem steten Wandel, um die gesetzlichen Vorlagen den tatsächlichen Bedürfnissen heutiger Frauen anzugleichen. Triebfeder der permanenten Anpassungsversuche der Frauenrechte an die Realität waren und sind nicht selten redegewandte Frauenrechtlerinnen, die unermüdlich bestehende Rechtsmängel kritisieren und den Verantwortlichen in der politischen Landschaft die Notwendigkeit für neue Gesetze darlegen. Sicher ist die inzwischen ganz selbstverständliche Einbindung von Frauen in Politik und Gesetzgebung für das deutlichere Herausarbeiten der Rechte von Frauen hilfreich – nicht nur, weil sie als Zugehöriger dieser Gruppe einen direkten Einblick in die Lebensbedingungen von Frauen haben, sondern auch durch einen weiblich geprägten Umgang mit gesellschaftlichen Veränderungen.
Was fast immer verborgen bleibt ist die Tatsache, dass der Begriff „Frauenrechte“ in der real gelebten Welt nicht nur die gesetzlichen Rechtsverhältnisse und Bestimmungen Frauen betreffend beinhaltet, sondern auch ein Sammelsurium kultureller und sozialer Rechte, die meistens alles andere als klar definiert sind, mit einbezieht. Es handelt sich hier um traditionelle Sichtweisen von Rechten und Pflichten der Frauen und um kulturell in die Gesellschaft eingeschliffene Rollenbilder. Viele Frauen würden diese traditionellen Rollenbilder vermutlich als Rollenklischees bezeichnen, da sie so fest in den Köpfen verankert sind, dass es selbst aufgeschlossenen Menschen – Frauen und Männern – schwer fällt, diese zu durchbrechen.
Gesellschaftliche und kulturelle Frauenrechte
Gesellschaftliche und kulturelle Frauenrechte sind in ihrer Wirkung eher als Frauenpflichten zu bezeichnen. Sie sind häufig das, was gesellschaftliche Strukturen über Jahrhunderte zusammen gehalten hat und auf das heute keiner verzichten möchte ohne sich eigentlich darüber im Klaren zu sein, um was es sich eigentlich handelt. Die klassische Hausfrauen- und Mütterrolle ist hier das zentrale Thema, obwohl das natürlich nur die Spitze des Eisbergs benennt. Die mannigfaltigen Wirkungsfelder, in denen Frauen ihre Verantwortlichkeit tragen, fallen oft erst dann ins Gewicht, wenn deren Struktur zusammen bricht. Bei einer Scheidung beispielsweise. Hier kommen verstärkt die nicht gesetzlich regelbaren, kulturellen Frauenrechte zum Tragen. Es wird plötzlich sichtbar, wie stark die Erwartungen an den männlichen und den weiblichen Teil einer Ehe im Falle einer Scheidung voneinander abweichen. Die „wahren Rechte“ von Menschen egal welchen Geschlechts werden im Fall einer Trennung oder Scheidung nicht neutral bewertet, weil wir aufgrund jahrhundertealter bewusster und unbewusster Prägung hin zu dem klassischen Modell dazu gar nicht in der Lage sind.
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17. März 2010
Gesetzliche Rahmenbedingungen für gleichberechtigte Berufsmöglichkeiten
„Alle Menschen sind gleich, aber manche sind gleicher“
Man möchte meinen, das kritische Zitat von George Orwell habe in unserer demokratischen Gesellschaft ausgedient. Verglichen mit den Unrechtsstaaten, wie sie überall auf der Welt existieren, stimmt das vielleicht auch. Was jedoch die rechtliche Gleichbehandlung der Geschlechter und das Verständnis von Gleichberechtigung im Allgemeinen angeht, liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns.
Der Kampf der Geschlechter
Die natürliche Reaktion auf einen solchen Schluss ist in der Regel, je nach Geschlecht, empörte Zustimmung oder empörtes Abwinken. Darin liegt die Krux. Die Historie mit ihrer jahrtausende andauernden Bewertung von „männlich“ und „weiblich“ hat sich im Menschen eingeprägt und fast instinkthaft reagieren Männer wie Frauen mit einer angedeuteten „Kampfreaktion“, wenn es um eine Modifizierung bestehender Geschlechterrollen geht.
Was viele nicht wissen
Werfen wir einige Fakten über die rechtliche Situation auf, wie sie vor nicht allzu langer Zeit noch gegeben war. Noch in den 1970er Jahren bedeutete die Ehe für eine Frau, dass sie sich einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenteilung beugen musste. Diese schrieb fest, dass der Mann das Geld verdient und verwaltet, die Frau hingegen Kindererziehung und Hausarbeit als ihren alleinigen Aufgabenbereich anerkennt. Eigenes Geld stand der Ehefrau per Gesetz nicht zu. Wollte sie zusätzlich einer bezahlten Arbeit nachgehen, so sah das Bürgerliche Gesetzbuch noch bis 1977 vor, dass der Ehemann sein Einverständnis geben musste, damit es überhaupt zu einem Arbeitsvertrag kommen konnte. Über das von ihr erwirtschaftete Zusatzeinkommen hatte die Frau ebenfalls keinerlei rechtliche Handhabe. So wurde bis in die Generation der heute noch im Beruf stehenden Frauen systematisch eine Eingliederung in gleichberechtigte berufliche Laufbahnen blockiert.
Wir sind auf einem guten Weg
Theoretisch sind heute viele Barrieren gebrochen, die das gleichberechtigte Zusammenleben behinderten. Und weiterhin arbeiten engagierte Persönlichkeiten in der Politik an verbesserten gesetzlichen Grundlagen für eine gleichberechtigte kulturelle Entwicklung. Das Paradebeispiel ist hier das seit Januar 2007 in Kraft getretene Gesetz zu Elterngeld und Elternzeit. Erstmals in der Geschichte der Menschheit, ja hier ist ein Pathos durchaus angemessen, entstand sowohl für Frauen als auch für Männer eine Situation, die der Beginn wirklicher Wahlfreiheit bezüglich der Familienplanung sein könnte. Die klassische Rollenverteilung wurde mit diesem Gesetz nicht nur theoretisch aufgebrochen, sondern auch praktikabel umstrukturiert. Natürlich ist das nur ein Anfang, aber jede Veränderung beginnt mit dem Anfang. Wir erleben Frauen, die schon in der Schwangerschaft ihren Wiedereinstieg in den Beruf planen können. Es begegnen uns Väter, die tatsächlich ein ganzes Jahr lang beruflich pausieren und Haus und Kind versorgen. Das ist nicht „Nichts“. Seit dem neuen Gesetz ist der sogenannte Betreuungsanteil der Väter im ersten Lebensjahr des Kindes laut Bundesministerium für Familie und Soziales bei statistischen 22 %. Das ist für den Anfang kein schlechter Schnitt, wenn man bedenkt, dass die heutigen Opas dieser Babys teilweise nicht ohne Bedauern bemerken, dass sie zu ihrer Zeit nie eine Windel gewechselt hätten.
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