<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Meningar</title>
	<atom:link href="http://www.meningar.com/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.meningar.com</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 16 Apr 2010 17:06:25 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.2</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Bestehen nach dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft finanzielle Ausgleichsansprüche?</title>
		<link>http://www.meningar.com/allgemein/bestehen-nach-dem-scheitern-einer-nichtehelichen-lebensgemeinschaft-finanzielle-ausgleichsanspruche/</link>
		<comments>http://www.meningar.com/allgemein/bestehen-nach-dem-scheitern-einer-nichtehelichen-lebensgemeinschaft-finanzielle-ausgleichsanspruche/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Apr 2010 17:00:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meningar.com/?p=67</guid>
		<description><![CDATA[.
Bestehen nach dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft finanzielle Ausgleichsansprüche?
.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Vorteilsausgleich Zuwendungen Einbringung
.
Einige informative Hinweise zu den vermögensrechtlichen Folgen nach dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Grundsätzliche Problemlage
Fällt in einer Beziehung die Entscheidung, gemeinsam eine Wohnung zu beziehen und einen gemeinschaftlichen Haushalt zu begründen, stellen sich praktisch bedeutsame Fragen, wenn die Lebensgemeinschaft später scheitert. Das liegt daran, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><span style="color: #ffffff;">.</span></h3>
<h3><span style="color: #0000ff;">Bestehen nach dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft finanzielle Ausgleichsansprüche?</span></h3>
<h3><span style="color: #ffffff;">.</span></h3>
<h3><span style="color: #0000ff;">Nichteheliche Lebensgemeinschaft Vorteilsausgleich Zuwendungen Einbringung</span></h3>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Einige informative Hinweise zu den vermögensrechtlichen Folgen nach dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft</p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Grundsätzliche Problemlage</span></h3>
<p>Fällt in einer Beziehung die Entscheidung, gemeinsam eine Wohnung zu beziehen und einen gemeinschaftlichen Haushalt zu begründen, stellen sich praktisch bedeutsame Fragen, wenn die Lebensgemeinschaft später scheitert. Das liegt daran, dass gesetzliche Regelungen fehlen, die in einer solchen Situation eine interessegerechte Abwicklung ermöglichen würden. Ganz besonders konfliktträchtig sind regelmäßig die Fragen, was mit eingebrachtem Hausrat, mit in der Zeit der Partnerschaft neu angeschafften Gegenständen geschehen soll und wie geldwerte Aufwendungen im Einzelnen einzuordnen sind.</p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Eingebrachter Hausrat und Anschaffungen während der Lebensgemeinschaft</span></h3>
<p>Ist ein bestimmter Gegenstand zur gemeinsamen Nutzung in die gemeinschaftliche Wohnung eingebracht worden, verbleibt dieser Gegenstand regelmäßig im Eigentum des Einbringenden. Die gemeinsame Nutzung ändert an dieser rechtlichen Zuordnung nichts, so dass im Fall einer Trennung der eingebrachte Hausrat vom Eigentümer ohne weiteres wieder in alleinigen Besitz genommen werden kann. Abweichendes gilt bei Anschaffungen während der Partnerschaft, die mit Wirkung für beide Teile der Lebensgemeinschaft erfolgte. In diesen Fällen müssen die Beteiligten sich um eine gütliche Einigung bemühen, die vielfach auf eine hälftige Aufteilung des angeschafften Hausrats hinauslaufen wird. Ist ein entsprechendes Übereinkommen nicht zu erzielen, weil Streit über die konkrete Aufteilung entsteht, bietet sich als Alternative ein Verkauf der Gegenstände bei hälftiger Auskehrung des Erlöses an.</p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Bewertung geldwerter Aufwendungen</span></h3>
<p>Probleme bereiten in der Praxis immer wieder Fälle, in denen in Erwartung eines dauerhaften Zusammenlebens größere finanzielle Aufwendungen erbracht werden. Nach dem Scheitern der Lebensgemeinschaft erhebt sich dann die Frage, ob solche Beträge zurückverlangt werden können. Besondere praktische Bedeutsamkeit entfaltet diese Fragestellung etwa dann, wenn einer der Partner sich in finanziell erheblicher Weise am Erwerb einer Immobilie beteiligt, die für de gemeinsame Nutzung vorgesehen ist, aber im Eigentum des anderen Teils steht. Nach der früheren Rechtsprechung war ein Ausgleichsanspruch in diesen Fällen verwehrt, denn es galt der Grundsatz, dass geldwerte Leistungen für die Lebensgemeinschaft später nicht wieder zurückgefordert werden konnten. Diese vielfach als ungerecht empfundene Rechtsprechung ist unterdessen aufgegeben worden. Nach der Trennung wird bei erheblichen Investitionen ein Ausgleich nunmehr gewährt, wenn die Zuwendung über die üblichen und alltäglichen Kosten hinaus geht und sie im Hinblick auf ein weiteres Zusammenleben erfolgte. Unter derartigen Bedingungen kann die Geldleistung nach dem Ende der Lebensgemeinschaft zurückverlangt werden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.meningar.com/allgemein/bestehen-nach-dem-scheitern-einer-nichtehelichen-lebensgemeinschaft-finanzielle-ausgleichsanspruche/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bedeutung einer Scheidung für die Kinder</title>
		<link>http://www.meningar.com/allgemein/bedeutung-einer-scheidung-fur-die-kinder/</link>
		<comments>http://www.meningar.com/allgemein/bedeutung-einer-scheidung-fur-die-kinder/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Apr 2010 17:38:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meningar.com/?p=64</guid>
		<description><![CDATA[Scheidung  Kinder Scheidungskinder

Beim Thema „Patchwork-Familie“ scheiden sich sprichwörtlich die Geister. Die eine Seite plädiert dafür, Kindern und Jugendlichen um jeden Preis eine Scheidung der Eltern zu ersparen, da sie auf den Schutz und die Sicherheit der Familie nicht verzichten könnten. Das sind meist diejenigen, die in einer intakten Beziehung leben oder wenigsten halbwegs zufrieden sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Scheidung  Kinder Scheidungskinder<br />
</strong></p>
<p>Beim Thema „Patchwork-Familie“ scheiden sich sprichwörtlich die Geister. Die eine Seite plädiert dafür, Kindern und Jugendlichen um jeden Preis eine Scheidung der Eltern zu ersparen, da sie auf den Schutz und die Sicherheit der Familie nicht verzichten könnten. Das sind meist diejenigen, die in einer intakten Beziehung leben oder wenigsten halbwegs zufrieden sind mit ihrer aktuellen Lebensform. Die andere Seite sieht in dem inzwischen sehr hohen Anteil an sogenannten Patchwork-Familien ein massives gesellschaftliches Problem. Vermeintlich sichere Strukturen familiärer Konstrukte werden mitverantwortlich gemacht für die bröckelnde Gesellschaft und deren momentane Kultur der Orientierungslosigkeit.</p>
<p>Sicher ist es für Kinder und Jugendliche ein persönliches Drama, eine stark wirkende Erfahrung, die oft bis weit ins Erwachsenenalter immer wieder von Betroffenen formuliert wird. Dennoch tun wir uns nichts Gutes, Themen wie Werteverlust und fehlender Halt durch das Schwinden von Traditionen auf die veränderten Familiensituationen vieler Hunderttausender Menschen zu schieben. Es wäre eine zu starke Vereinfachung, zu allgemein und von der falschen Seite her betrachtet. Die Entwicklungen laufen parallel, einerseits die hohe Scheidungsrate aufgrund von Individualisierung und dem ausgeprägten Wunsch nach Lebensglück, andererseits die Verkümmerung kulturell vorgegebener Orientierungspunkte für jeden Einzelnen in dieser Gesellschaft.</p>
<p>Wo Freiheit die Strukturen bestimmt, muss der Einzelne zwangsläufig größere Verantwortung übernehmen. Das ist das eigentliche Problem, mit dem die Generation heute Heranwachsender zurecht kommen muss. Und zwar grundsätzlich in allen Lebensrealitäten und quer durch alle Schichten, auch wenn die Schwierigkeiten sich je nach Profil und Status unterschiedlich abbilden.</p>
<p>Kindern und Jugendlichen muss man als Eltern, Verantwortliche, als Staat und Gesellschaft Halt bieten. Regeln in der Kombination mit Stärke und Verantwortungsgefühl. Genau hier liegt der Urgrund für viele der Probleme, die sich in Bereichen wie Schulsystem, Kinder- und Jugendkriminalität und auch -gewalt, Zuname von Verhaltensstörungen und noch vielen mehr, nicht mehr verstecken lassen. Die Liste erstreckt sich über alles, was mit dem zielgerichteten Miteinander von Menschen zu tun hat und ist beliebig erweiterbar.</p>
<p>Fakt ist: Menschen brauchen Regeln. Junge Menschen brauchen besonders klare Regeln. Und Menschen in freien, individualisierten Gesellschaften brauchen starke Verantwortungsträger, die hinter diesen Regeln stehen und sie vertreten. Die schwammige und unsichere Situation, in der heute viele Kinder und Jugendliche in eine noch unsicherere Zukunft blicken, gepaart mit fehlenden konkreten Verhaltensnormen, wirkt sich auf von Scheidung betroffenen Kinder noch massiver aus als auf andere. Sie müssen nämlich zusätzlich das Wegbrechen einer der wichtigsten Bezugspersonen ihres bisherigen Lebens aushalten. Doch es soll nicht dramatisiert werden, denn auch hier ist die Fähigkeit zur Verantwortung und ausgereifte soziale Kompetenzen im Umfeld der Betroffenen wiederum das, worauf es letztlich ankommt. Einfacher ausgedrückt: Ein Scheidungskind mit klaren, stabilen und „Verantwortungsmutigen“ Vorbildern wird seinen Platz im Leben eher einnehmen, als ein Scheidungskind, dessen nahestehendes Umfeld schwach und selbst von der Situation überfordert ist. Dasselbe Beispiel ließe sich in eine Familiensituation übertragen, in der es nicht um Scheidung geht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.meningar.com/allgemein/bedeutung-einer-scheidung-fur-die-kinder/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Taschengeldparagraph § 110 BGB</title>
		<link>http://www.meningar.com/allgemein/taschengeldparagraph-%c2%a7-110-bgb/</link>
		<comments>http://www.meningar.com/allgemein/taschengeldparagraph-%c2%a7-110-bgb/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Apr 2010 17:34:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meningar.com/?p=62</guid>
		<description><![CDATA[Taschengeld Kinder Erziehung
Kinder wollen selbst Entscheidungen treffen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Sie haben eigene Wünsche und Bedürfnisse, die für Eltern und Verantwortliche manchmal nur schwer oder gar nicht nachvollziehbar sind. Der teure Kleinkram aus den Automaten vor Eiscafés und in den Gängen vieler Einkaufzentren haben schon manche Diskussion zwischen Eltern und Kindern angeheizt. Für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Taschengeld Kinder Erziehung</p>
<p>Kinder wollen selbst Entscheidungen treffen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Sie haben eigene Wünsche und Bedürfnisse, die für Eltern und Verantwortliche manchmal nur schwer oder gar nicht nachvollziehbar sind. Der teure Kleinkram aus den Automaten vor Eiscafés und in den Gängen vieler Einkaufzentren haben schon manche Diskussion zwischen Eltern und Kindern angeheizt. Für Erwachsenenaugen ist der kleine Hello-Kitty-Schlüsselanhänger oder der Extrastick für den Nintendo DS nicht nur kitschiger Unsinn, bisweilen verstehen die Eltern nicht einmal, was und wozu der Gegenstand überhaupt gut sein soll. Die Kinder allerdings wissen das sehr genau. Wahre Schätze sind es, die sie aus den Automaten ziehen – sofern die Eltern es ihnen erlauben.</p>
<p>Wüssten die Kinder genauer über ihre Rechtslage Bescheid, so ginge manche Diskussion anders aus, nämlich zu ihren Gunsten. Der Hello-Kitty-Anhänger würde am Hosenbund baumeln und SuperMario würde sich in Zukunft mit dem neuen Stick gesteuert durch die Nintendowelt bewegen.</p>
<p>In Deutschland beginnt der Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit nicht erst mit der Volljährigkeit. Nein – schon ab einem Alter von sieben Jahren kann sich ein Kind theoretisch auf den sogenannten Taschengeldparagraphen § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB berufen. Laut Gesetz steht es dem Kind frei „Leistungen mit eigenen Mitteln zu bewirken“, das heißt es kann auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Kaufvertrag abschließen. Jedenfalls wenn das Taschengeld zum Kauf ausreicht, denn ein Ratengeschäfte schließt das Gesetz nicht mit ein. Und das macht auch Sinn.</p>
<p>Kinder sollen lernen, mit ihrem Geld umzugehen. Dazu gehören nun mal auch „sinnfreie“ Geschäfte, die nur dem eigenen Vergnügen dienen. Das tun Erwachsene schließlich auch. Wer Kindern keinen Spielraum mit dem eigenen Geld lässt, darf sich nicht wundern, wenn der Spaß am Sparen und die eigene Entscheidungsfähigkeit bezüglich des eigenen „Barvermögens“ sich nicht entwickeln. Angemessener Umgang mit Geld ist schließlich nicht angeboren.</p>
<p>Beim Taschengeld-Ansparen für eine größere Anschaffung müssen Kinder allerdings achtsam sein! Ist der Konsumwunsch allzu groß und der Wert jenseits der Taschengeldgrenze, so kann der Verkäufer auf eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten bestehen. Noch schlimmer: die Eltern können in diesem Fall ein bereits getätigtes Geschäft wieder rückgängig machen.</p>
<p>Fazit: Kleine Taschengeldgeschäfte kann man Kinder ruhigen Gewissens selbständig erledigen lassen. Wer gewisse Freiheiten genießt, der bespricht größere Geschäfte gerne von selbst mit dem Erziehungsberechtigten seines Vertrauens.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.meningar.com/allgemein/taschengeldparagraph-%c2%a7-110-bgb/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Warum lassen sich so viele Frauen scheiden?</title>
		<link>http://www.meningar.com/allgemein/warum-lassen-sich-so-viele-frauen-scheiden/</link>
		<comments>http://www.meningar.com/allgemein/warum-lassen-sich-so-viele-frauen-scheiden/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 29 Mar 2010 18:50:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meningar.com/?p=60</guid>
		<description><![CDATA[Warum lassen sich so viele Frauen (mit Kindern) scheiden?
Scheidungen gehören heute mit großer Selbstverständlichkeit zu modernen, pluralistischen Gesellschaften. Ganz nach dem Motto „selbstbestimmt und individuell“ werden persönliche Lebenswege aktiv gestaltet, stets auf der Suche nach Erfüllung und Lebensglück. Nach Jahrhunderten in einer vorwiegend fremdbestimmten gesellschaftlichen Stellung sind es heute vor allem Frauen, die sich nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><span style="color: #0000ff;"><strong>Warum lassen sich so viele Frauen (mit Kindern) scheiden?</strong></span></h3>
<p>Scheidungen gehören heute mit großer Selbstverständlichkeit zu modernen, pluralistischen Gesellschaften. Ganz nach dem Motto „selbstbestimmt und individuell“ werden persönliche Lebenswege aktiv gestaltet, stets auf der Suche nach Erfüllung und Lebensglück. Nach Jahrhunderten in einer vorwiegend fremdbestimmten gesellschaftlichen Stellung sind es heute vor allem Frauen, die sich nach Unabhängigkeit und Souveränität sehnen.</p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Hauptgrund für die hohe Scheidungsrate</span></h3>
<p>Der Hauptgrund für die hohe Scheidungsrate, wie wir sie in Deutschland seit vielen Jahren zu verzeichnen haben, lässt sich in dem starken Bedürfnis nach Individualität sehen. Persönlichkeitsentfaltung und eine Lebensgestaltung anhand individueller Bedürfnisse und Interessen bestimmen die Zielsetzung heutiger Lebensplanung. Der Trend zu beruflichen und familiären Reißbrett-Biographien nimmt zu und erschwert die Kompromissbereitschaft für beide Seiten einer Ehe.</p>
<h3><span style="color: #0000ff;">neue Wege für Frauen</span></h3>
<p>Nicht zuletzt hat auch die Frauenbewegung das Ihre dazu getan, Frauen neue Wege zu individuellen Lebensformen zu erschließen und Ihnen Mut gemacht diese auch zu gehen. Dennoch, wer genau hin sieht, dem wird schnell klar, dass wir von einer wirklich gleichberechtigten Gesellschaft noch weit entfernt sind. Auch heute haben die allermeisten Frauen eine Doppelrolle inne, in der sie einerseits als berufstätiges Mitglied eines gesellschaftlichen Systems und andererseits als Mutter und soziales Familienoberhaupt funktionieren müssen.</p>
<p>Parallel zur Individualisierung spielt eine deutlich höhere Lebenserwartung in diese Entwicklung hinein. 1960 gehörte eine Frau von 60 Jahren zu den Senioren und hatte noch deutlich weniger Lebensjahre vor sich als 2010. Heute betrachtet sich ein Großteil der 60-jährigen als mitten im Leben stehend. Diese Ausgangssituation motiviert, im Hinblick auf zahlreiche noch zu erwartende Lebensjahre, das persönliches Lebensglück nicht zu vernachlässigen. „Frau“ harrt heute nicht mehr in einer unglücklichen Beziehung aus. Zusätzlich haben Emanzipationsbewegung und Liberalisierung der Gesellschaft die Rahmenbedingungen für sogenannte „ältere Frauen“ entscheidend beeinflusst. Die ältere Generation ist selbstbewusster und der Wunsch nach Zufriedenheit und einem guten Leben verdrängt nach und nach die bisherige Rolle der „Alten“, die früher deutlicher durch Verzicht und Entbehrung geprägt war. Dazu kommt, dass Stigmatisierung und sozialer Abstieg für die Frauen heute deutlich weniger ins Gewicht fallen.</p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Zeitmangel, Stress und Überlastung</span></h3>
<p>Nicht so deutlich in Zahlen, sondern durch genaues Mitlesen zwischen den Zeilen aktueller Berichterstattung, wird eine weitere Ursache für kaputte Ehen sichtbar. Zeitmangel, Stress und Überlastung durch alltägliche Herausforderungen machen die Menschen müde und leer. Burn-out ist in aller Munde, dies gilt nicht nur für das berufliche Leben. Auch im familiären Alltag fehlen zunehmend die Zeitnischen, in denen miteinander geredet wird, Kritik und Lob ihren Platz finden und dem Zusammenwachsen genügend Raum gegeben wird.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.meningar.com/allgemein/warum-lassen-sich-so-viele-frauen-scheiden/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>nichteheliche Väter entziehen sich der Unterhaltspflicht</title>
		<link>http://www.meningar.com/allgemein/nichteheliche-vater-entziehen-sich-der-unterhaltspflicht/</link>
		<comments>http://www.meningar.com/allgemein/nichteheliche-vater-entziehen-sich-der-unterhaltspflicht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 29 Mar 2010 18:27:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meningar.com/?p=52</guid>
		<description><![CDATA[Viele nichteheliche Väter entziehen sich der Unterhaltspflicht
Frauen befinden sich nach der Scheidung häufig wirtschaftlich und sozial in einer bedenklichen Situation. Wer Kinder hat, der weiß wie schwer der Spagat zwischen Versorgung und Erziehung von Kindern und einer anspruchsvollen Berufstätigkeit und der damit verbundenen finanziellen Unabhängigkeit ist. Auch wenn der Ausbau von Betreuungsplätzen für Klein- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><span style="color: #0000ff;"><strong>Viele nichteheliche Väter entziehen sich der Unterhaltspflicht</strong></span></h3>
<p>Frauen befinden sich nach der Scheidung häufig wirtschaftlich und sozial in einer bedenklichen Situation. Wer Kinder hat, der weiß wie schwer der Spagat zwischen Versorgung und Erziehung von Kindern und einer anspruchsvollen Berufstätigkeit und der damit verbundenen finanziellen Unabhängigkeit ist. Auch wenn der Ausbau von Betreuungsplätzen für Klein- und Schulkinder aktuell auf dem Vormarsch ist, gibt es noch riesige Defizite. Gleichzeitig ist eine professionalisierte Betreuung für einige Stunden täglich noch keine Lösung per se.</p>
<p>Die Liste der Verantwortlichkeiten, die für jedes Kind einzeln anfallen, ist lang. Hausaufgaben kontrollieren und immer auf dem aktuellen Stand sein, wie es in der Schule läuft, Arztbesuche, Elternabende, Martinszug und Kinderfasching, Geburtstagsfeier und der Kuchen für das Fest der Musikschule. Die Kleinigkeiten, die, wenn sie beim Namen genannt werden, mehr als lächerlich klingen, summieren sich im wirklichen Leben zu einem Halbtagsjob, der nebenbei mit erledigt werden muss. So ist es jedenfalls gedacht – einer kümmert sich darum, dass die Kinder eine gute Rundumversorgung erfahren und in ihrem schulischen und sozialen Leben sicher eingebunden sind. Schließlich hängt davon ihre Zukunft ab. Der andere Teil, der sich ohne diese Verantwortlichkeiten voll in seinen Beruf einbringen kann, finanziert diese Leistung durch seine Unterhaltszahlung mit.</p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Das System scheint gut</span></h3>
<p>Das System scheint gut. Wieder aber hapert es in der praktischen Umsetzung, denn nach der Scheidung entziehen sich etwa ein Drittel aller per Gesetz zu Unterhaltszahlungen verpflichteten ihrer Verantwortung und verweigern schlichtweg diese Zahlungen. Diese Tatsache trifft sowohl auf Männer als auch auf Frauen zu. Allerdings zeigt das Ungleichgewicht zwischen alleinerziehenden Männern und Frauen – gut 80 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland sind Frauen – dass es letztlich wieder die Frauen sind, die „den Kürzeren ziehen“.</p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Wenn der Kindsvater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt</span></h3>
<p>Wenn der Kindsvater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, beginnt für die alleinerziehende Mutter eine Odyssee in der Bürokratie. Theoretisch kann das Geld eingeklagt werden, was allerdings einen umfangreichen Verwaltungsakt und auch Kosten mit sich bringt. Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind – und die Familie die ganze Zeit über ohne das ihr zustehende Geld zurecht kommen musste – kommt der Staat ins Spiel. Er knüpft das soziale Netz für die Kinder und übernimmt bis zum zwölften Lebensjahr in Form von Unterhaltvorschüssen die Zahlungen. So entstehen pro Jahr Kosten von rund einer dreiviertel Million Euro, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam stemmen müssen. Natürlich versuchen die Jugendämter, sich das Geld von den Vätern wieder erstatten zu lassen. Doch das gelingt nicht immer und so geraten Alleinerziehende in Abhängigkeit des Jugendamts und die nicht-zahlenden Väter überlassen ihre Verantwortung der Allgemeinheit, also dem Steuerzahler.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.meningar.com/allgemein/nichteheliche-vater-entziehen-sich-der-unterhaltspflicht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Formvorschriften bei Abschluss eines Ehevertrages</title>
		<link>http://www.meningar.com/allgemein/formvorschriften-bei-abschluss-eines-ehevertrages/</link>
		<comments>http://www.meningar.com/allgemein/formvorschriften-bei-abschluss-eines-ehevertrages/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 28 Mar 2010 11:17:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meningar.com/?p=44</guid>
		<description><![CDATA[.
Ehevertrag Formerfordernisse Beurkundung Formfreiheit
Einige nützliche Anmerkungen zu den Formerfordernissen, die bei Abschluss von ehevertraglichen Vereinbarungen zu beachten sind
.
Grundsatz der notariellen Beurkundung
.
Das Gesetz verlangt grundsätzlich, dass die Ehegatten ihre ehevertraglichen Vereinbarungen notariell beurkunden lassen müssen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand begründet, dass mit dem Ehevertrag von gesetzlichen Regelungen abgewichen wird. Das soll den Eheleuten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Ehevertrag Formerfordernisse Beurkundung Formfreiheit</span></h3>
<p>Einige nützliche Anmerkungen zu den Formerfordernissen, die bei Abschluss von ehevertraglichen Vereinbarungen zu beachten sind</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Grundsatz der notariellen Beurkundung</span></h3>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Das Gesetz verlangt grundsätzlich, dass die Ehegatten ihre ehevertraglichen Vereinbarungen notariell beurkunden lassen müssen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand begründet, dass mit dem Ehevertrag von gesetzlichen Regelungen abgewichen wird. Das soll den Eheleuten klar vor Augen geführt werden, und der notariellen Beurkundung kommt dabei eine Warn- und Aufklärungsfunktion zu. Der Notar ist nämlich verpflichtet, die Ehevertragsparteien über die jeweiligen Folgen und möglichen Risiken einer von ihnen gewünschten vertraglichen Absprache detailliert zu informieren. Wegen dieser besonderen Schutzfunktion der notariellen Beurkundung knüpft das Gesetz an die Nichteinhaltung dieser Form die Nichtigkeitsfolge. Ist also eine ehevertragliche Klausel ohne notarielle Beurkundung geschlossen, ist sie regelmäßig unwirksam.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Zwingend beurkundungspflichtige Vereinbarungen</span></h3>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Aufgrund ihrer weit reichenden Folgen sind insbesondere nachfolgende Klauseln in einem Ehevertrag zwingend notariell zu beurkunden</p>
<ul>
<li>Ausschluss      des Versorgungsausgleichs</li>
<li>Ausschluss      des Zugewinnausgleichs bzw. Vereinbarung von Gütertrennung</li>
<li>Ausschluss      des Unterhalts nach der Scheidung</li>
</ul>
<p>Unterbleibt die Beurkundung, kann die Vereinbarung keine Rechtswirkung entfalten, falls die in ihr geregelte Situation eintritt. Es gilt dann die gesetzliche Regelung, von der durch Vertrag abgewichen werden sollte.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Nicht beurkundungsbedürftige Vereinbarungen</span></h3>
<p>Demgegenüber gibt es auch Ehevertragsklauseln, die ohne weiteres rechtswirksam sind. Sie können deshalb ehevertraglich geregelt werden, ohne dass dieser Vertrag notariell beurkundet werden muss. Der Grund für die Regelungsmöglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen liegt in der weniger großen Schutzbedürftigkeit, die für die Ehegatten mit den Vereinbarungen verbunden ist. Sie greifen nicht so nachhaltig und folgenreich in die Rechte der Ehepartner ein und sollen deshalb auch formfrei vereinbart werden können. Aufklärungs- und Warnfunktion der notariellen Beurkundung sind vor diesem Hintergrund nicht erforderlich. Beispielsweise für die nachstehenden Klauseln bedarf es zu ihrer Wirksamkeit in Eheverträgen keiner notariellen Beurkundung</p>
<ul>
<li>Vereinbarungen      zum Hausrat (soweit nicht einseitig benachteiligend)</li>
<li>Vereinbarungen      zur Ehewohnung (soweit nicht einseitig benachteiligend)</li>
<li>nähere      Festlegung der Aufgaben und Pflichten in der Ehe</li>
</ul>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.meningar.com/allgemein/formvorschriften-bei-abschluss-eines-ehevertrages/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ausschluss und Herabsetzung des Scheidungsunterhalts</title>
		<link>http://www.meningar.com/allgemein/der-ausschluss-und-die-herabsetzung-des-scheidungsunterhalts/</link>
		<comments>http://www.meningar.com/allgemein/der-ausschluss-und-die-herabsetzung-des-scheidungsunterhalts/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 28 Mar 2010 10:57:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meningar.com/?p=40</guid>
		<description><![CDATA[.
Scheidungsunterhalt Ausschluss Kürzung Unbilligkeit
Einige nützliche Hinweise zu den Voraussetzungen, unter denen der Scheidungsunterhalt herabgesetzt oder ausgeschlossen werden kann
.
Ausgangslage
.
Die einzelnen Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten können unter Umständen zu langjährigen Zahlungsverpflichtungen führen, die die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Verpflichteten erheblich beeinträchtigt. Es gibt daher einige gesetzliche geregelte Ausnahmen von der fortbestehenden Unterhaltspflicht. Liegen diese besonderen Voraussetzungen vor, kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Scheidungsunterhalt Ausschluss Kürzung Unbilligkeit</span></h3>
<p>Einige nützliche Hinweise zu den Voraussetzungen, unter denen der Scheidungsunterhalt herabgesetzt oder ausgeschlossen werden kann</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Ausgangslage</span></h3>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Die einzelnen Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten können unter Umständen zu langjährigen Zahlungsverpflichtungen führen, die die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Verpflichteten erheblich beeinträchtigt. Es gibt daher einige gesetzliche geregelte Ausnahmen von der fortbestehenden Unterhaltspflicht. Liegen diese besonderen Voraussetzungen vor, kann der Anspruch herabgesetzt werden oder auch komplett entfallen. Das ist immer dann der Fall, wenn die Fortsetzung der Unterhaltszahlungen grob unbillig wäre.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Neue Lebensgemeinschaft</span></h3>
<p><span style="color: #ffffff;"> .</span></p>
<p>Bindet sich der Geschiedene erneut, kann der Unterhaltsanspruch gegebenenfalls erlöschen, wenn anzunehmen ist, dass der Geschiedene nur deshalb keine neue Ehe eingeht, um sich den Anspruch gegen seinen geschiedenen Ehegatten zu erhalten. Unterhaltspflichtig wäre nämlich bei einer neuen Heirat auch ausschließlich der neue Ehepartner. Dann kann es grob unbillig sein, den geschiedenen Ehegatten auch weiterhin Unterhalt zahlen zu lassen. Allerdings kann eine Kürzung oder gar ein Ausschluss des Unterhaltsanspruches erst dann erwogen werden, wenn die neue Lebenspartnerschaft von einer Art und Dauer ist, die vermuten lassen, dass der Unterhaltsberechtigte aus wirtschaftlichen Motiven von einer Eheschließung absieht. Es wird deshalb vorausgesetzt, dass die Partnerschaft sich verfestigt haben muss, soll sie zu Kürzung oder Ausschluss des Unterhaltsanspruchs berechtigen. Das kann erst angenommen werden, wenn die neue Beziehung seit etwa zwei bis drei Jahren besteht.</p>
<h3><span style="color: #ffffff;">.</span></h3>
<h3><span style="color: #0000ff;">Straftat</span></h3>
<p>Zum Ausschluss des Unterhaltsanspruchs führt im Regelfall eine schwere Straftat, die der Unterhaltsberechtigte gegen den früheren Ehegatten begeht.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Ehedauer</span></h3>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Bei kurzer Ehedauer kann der Unterhaltsanspruch früher entfallen oder aber entsprechenden Kürzungen unterliegen. Ausnahmen können allerdings gelten, wenn für ein gemeinsames Kind Betreuungsunterhalt zu gewähren ist. In diesem Fall haben die schutzwürdigen Belange des Kindes Vorrang.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Mutwilligkeit</span></h3>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Hat der Unterhaltsberechtigte seine zur Unterhaltspflicht des anderen führende Situation selbst verschuldet, kann der Unterhaltsanspruch ebenfalls gekürzt oder ausgeschlossen sein. Das kommt etwa dann infrage, wenn eine Arbeitsstelle ohne zwingenden Grund aufgegeben und dadurch die Unterhaltspflicht herbeigeführt wird.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Schwer wiegendes Fehlverhalten</span></h3>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Das schwer wiegende Fehlverhalten stellt eine Art Generalklausel dar. Der praktisch häufigste Anwendungsfall ist dabei der Ehebruch, der zu Kürzung oder Ausschluss des Anspruchs auf Unterhalt führen kann.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.meningar.com/allgemein/der-ausschluss-und-die-herabsetzung-des-scheidungsunterhalts/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der Abschluss eines Ehevertrages</title>
		<link>http://www.meningar.com/allgemein/der-abschluss-eines-ehevertrages/</link>
		<comments>http://www.meningar.com/allgemein/der-abschluss-eines-ehevertrages/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 17:37:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meningar.com/?p=28</guid>
		<description><![CDATA[.
 Familienrecht Ehevertrag Gestaltungsbefugnis Regelungsgrenzen
Einige erläuternde Hinweise zu Voraussetzungen, Umfang und Vorteilen sowie zu den Grenzen des Abschlusses von Eheverträgen
Grundsätzliches
Soweit nicht gegen zwingende Schutzvorschriften verstoßen wird, können Ehegatten jederzeit einen Ehevertrag schließen, in dem sie sich auf bestimmte Rechtsfolgen einigen, die gelten sollen, falls die Ehe scheitert. Diese grundsätzliche Gestaltungsmöglichkeit ist Ausdruck der im Privatrecht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #c0c0c0;">.</span></p>
<h3><span style="color: #3366ff;"> Familienrecht Ehevertrag Gestaltungsbefugnis Regelungsgrenzen</span></h3>
<p>Einige erläuternde Hinweise zu Voraussetzungen, Umfang und Vorteilen sowie zu den Grenzen des Abschlusses von Eheverträgen</p>
<h3><span style="color: #3366ff;">Grundsätzliches</span></h3>
<p>Soweit nicht gegen zwingende Schutzvorschriften verstoßen wird, können Ehegatten jederzeit einen Ehevertrag schließen, in dem sie sich auf bestimmte Rechtsfolgen einigen, die gelten sollen, falls die Ehe scheitert. Diese grundsätzliche Gestaltungsmöglichkeit ist Ausdruck der im Privatrecht herrschenden Vertragsfreiheit der Parteien. Der Ehevertrag kann deshalb auch ohne weiteres von gesetzlichen Regelungen abweichen, deren Geltung in das Belieben der Eheleute gestellt ist. Im Folgenden werden die in der Ehevertragspraxis bedeutsamsten Regelungsfälle aufgezeigt.</p>
<h3><span style="color: #3366ff;">Zugewinnausgleich</span></h3>
<p>Mittels Ehevertrags kann bestimmt werden, dass im Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich stattfinden soll. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hierzu ist auch erforderlich, denn ohne ihren Abschluss gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne weiteres. Der Ausschluss des Zugewinns erfolgt, indem sich die Ehegatten im Ehevertrag auf   die Gütertrennung einigen. Damit ist der Zugewinnausgleich ausgeschlossen, wenn es zur Scheidung kommt. Endet die Ehe durch das Versterben eines Ehegatten, ist der erbrechtliche Zugewinnausgleich gleichfalls ausgeschlossen. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht wird daher nicht erhöht. Es ist aber ebenso gut möglich, dass im Ehevertrag nur eine der beiden Arten des Zugewinns ausgeschlossen wird. Die Eheleute können etwa regeln, dass nur der Zugewinn im Scheidungsfall nicht stattfindet, es bei dem erbrechtlichen Zugewinnausgleich aber bleiben soll.</p>
<h3><span style="color: #3366ff;">Versorgungsausgleich</span></h3>
<p>Kraft Ehevertrages können zudem Ansprüche auf Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Dabei ist ein gänzlicher Ausschluss ebenso denkbar wie eine Beschränkung auf bestimmte Zeiträume oder bestimmte Versorgungsanwartschaften.</p>
<h3><span style="color: #3366ff;">Unterhalt</span></h3>
<p>Auch der Unterhalt ist einer ehevertraglichen Regelung zugänglich, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen kann. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit erlaubt auch bei dem Unterhalt den vollständigen Ausschluss oder aber eine Begrenzung des Unterhaltes nach Höhe oder Zeiträumen.</p>
<h3><span style="color: #3366ff;">Grenzen der vertraglichen Gestaltungsfreiheit</span></h3>
<p>Allerdings sind die Regelungsmöglichkeiten der Eheleute nicht unbeschränkt. Sie müssen dort an ihre Grenze stoßen, wo sie einen der beiden Ehepartner massiv benachteiligen oder gegen sonstige Schutz- oder Verbotsbestimmungen der Rechtsordnung verstoßen. Deshalb ist zum Beispiel eine ehevertragliche Regelung nichtig, die das gesetzlich zwingend festgelegte Recht der Scheidung abändert. Insbesondere sind Eheverträge aber dann rechtsunwirksam, wenn sie unter Ausnutzung der wirtschaftlichen Überlegenheit des einen Ehegatten den anderen ganz offenbar einseitig benachteiligen. Das wird besonders dann angenommen, wenn der eine Teil bei Vertragsschluss auf sämtliche gesetzliche Recht und Ansprüche verzichten soll, ohne eine entsprechende Gegenleistung dafür zu erhalten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.meningar.com/allgemein/der-abschluss-eines-ehevertrages/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Familienrecht Ehewohnung Störungen Beseitigungsanspruch</title>
		<link>http://www.meningar.com/allgemein/familienrecht-ehewohnung-storungen-beseitigungsanspruch/</link>
		<comments>http://www.meningar.com/allgemein/familienrecht-ehewohnung-storungen-beseitigungsanspruch/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 16:33:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meningar.com/?p=19</guid>
		<description><![CDATA[.
Der besondere familienrechtliche Schutz der gemeinsamen Ehewohnung
Einige nützliche Hinweise zum besonderen Schutz der Ehewohnung im Falle von Störungen und Eingriffen
Begriff der Ehewohnung
Die Rechtsordnung stellt die Ehewohnung unter einen besonderen Schutz. Der Begriff der Ehewohnung ist dabei im weitesten Sinne zu verstehen. Unter die Ehewohnung fallen daher alle Räumlichkeiten, die die Eheleute zum Mittelpunkt ihres Zusammenlebens [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><span style="color: #99ccff;">.</span></h3>
<h3><span style="color: #0000ff;">Der besondere familienrechtliche Schutz der gemeinsamen Ehewohnung</span></h3>
<p>Einige nützliche Hinweise zum besonderen Schutz der Ehewohnung im Falle von Störungen und Eingriffen</p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Begriff der Ehewohnung</span></h3>
<p>Die Rechtsordnung stellt die Ehewohnung unter einen besonderen Schutz. Der Begriff der Ehewohnung ist dabei im weitesten Sinne zu verstehen. Unter die Ehewohnung fallen daher alle Räumlichkeiten, die die Eheleute zum Mittelpunkt ihres Zusammenlebens wählen. Es macht deshalb keinen Unterschied, ob sich das eheliche Zusammenleben in einer gemieteten Zweizimmerwohnung oder im erworbenen Einfamilienhaus abspielt. Sämtliche Formen des räumlich begrenzten Zusammenlebens nehmen an den besonderen Schutzwirkungen teil. Unerheblich ist zudem, wer der Ehegatten die Wohnung angemietet oder den Hauskauf finanziert hat. Der Schutz der Ehewohnung steht stets beiden Eheleuten in vollem Umfang zu.</p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Inhalt des Schutzanspruchs</span></h3>
<p>Die Ehewohnung soll den Eheleuten eine unverletzliche Sphäre des Zusammenlebens bieten. Sie sollen ihr Eheleben nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten können, ohne darin durch irgendwelche Eingriffe oder Störungen von außen behindert zu werden. Deshalb steht beiden Ehegatten bei solchen Störungen ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch zu, der auf Beachtung dieser besonderen Schutzzone gerichtet ist. Dabei gewährt die Rechtsordnung diesen Abwehranspruch auch gegen entsprechende Störungen durch den anderen Ehegatten selbst. Es können nämlich Situationen eintreten, in denen der andere Ehegatte &#8211; wie ein Dritter von außen &#8211; in den Schutzbereich der gemeinsamen Ehewohnung eingreift. In diesen Fällen muss dem in seinem Recht auf ungestörtes Zusammenleben beeinträchtigten Ehegatten ein Beseitigungsanspruch auch gegen den eigenen Ehepartner zugebilligt werden.</p>
<h3><span style="color: #0000ff;">Praktische Anwendungsfälle</span></h3>
<p>Ein Eingriff von dritter Seite in den Schutzbereich der ehelichen Wohnung ist zum Beispiel dann anzunehmen, wenn ein Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages mit dem einen Ehegatten dem anderen den Einzug in die Wohnung verweigern oder ihm nach Einzug ein Hausverbot erteilen will. Mit Abschluss des Mietvertrages entsteht auch in der Person des nicht am Vertragsschluss beteiligten Partners ein unbeschränktes Recht an der Ehewohnung. Das Verhalten des Vermieters wäre deshalb rechtswidrig und müsste von den Eheleuten nicht hingenommen werden. Aber auch gegen den anderen Ehegatten kann der Abwehranspruch geltend gemacht werden, wenn etwa der Ehemann außereheliche Beziehungen unterhält und seine Geliebte mit in die Ehewohnung nimmt. Die Ehefrau muss diesen Eingriff in ihr Recht an der Ehewohnung nicht dulden und kann ein Hausverbot aussprechen. Umso weniger ist aber auch einer der Ehegatten berechtigt, den anderen der Ehewohnung zu verweisen oder gar auszusperren oder die Türschlösser auszuwechseln. Auch dagegen könnte der Betroffene mit seinem Abwehranspruch erfolgreich vorgehen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.meningar.com/allgemein/familienrecht-ehewohnung-storungen-beseitigungsanspruch/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Frauenrechte</title>
		<link>http://www.meningar.com/allgemein/frauenrechte/</link>
		<comments>http://www.meningar.com/allgemein/frauenrechte/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 17 Mar 2010 18:25:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.meningar.com/?p=10</guid>
		<description><![CDATA[.
Das Wort „Frauenrechte“
.

wirkt auf den ersten Blick wie ein klar  definierter Begriff. Kaum etwas ist so eindeutig formuliert wie das Recht. Jede  kleine Nische wird berücksichtigt und die Schlupflöcher sind so klein, dass kaum  einer sie findet.
Die rechtlichen Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Frauen unterliegen seit  Jahrzehnten einem steten Wandel, um die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<h3><span style="color: #3366ff;">Das Wort „Frauenrechte“</span></h3>
<p><span style="color: #3366ff;"><span style="color: #ffffff;">.</span><br />
</span></p>
<p>wirkt auf den ersten Blick wie ein klar  definierter Begriff. Kaum etwas ist so eindeutig formuliert wie das Recht. Jede  kleine Nische wird berücksichtigt und die Schlupflöcher sind so klein, dass kaum  einer sie findet.</p>
<h3>Die rechtlichen Grundlagen</h3>
<p>Die rechtlichen Grundlagen für Frauen unterliegen seit  Jahrzehnten einem steten Wandel, um die gesetzlichen Vorlagen den tatsächlichen  Bedürfnissen heutiger Frauen anzugleichen. Triebfeder der permanenten  Anpassungsversuche der Frauenrechte an die Realität waren und sind nicht selten  redegewandte Frauenrechtlerinnen, die unermüdlich bestehende Rechtsmängel  kritisieren und den Verantwortlichen in der politischen Landschaft die  Notwendigkeit für neue Gesetze darlegen. Sicher ist die inzwischen ganz  selbstverständliche Einbindung von Frauen in Politik und Gesetzgebung für das  deutlichere Herausarbeiten der Rechte von Frauen hilfreich – nicht nur, weil sie  als Zugehöriger dieser Gruppe einen direkten Einblick in die Lebensbedingungen  von Frauen haben, sondern auch durch einen weiblich geprägten Umgang mit  gesellschaftlichen Veränderungen.</p>
<p>Was fast immer verborgen bleibt ist die  Tatsache, dass der Begriff „Frauenrechte“ in der real gelebten Welt nicht nur  die gesetzlichen Rechtsverhältnisse und Bestimmungen Frauen betreffend  beinhaltet, sondern auch ein Sammelsurium kultureller und sozialer Rechte, die  meistens alles andere als klar definiert sind, mit einbezieht. Es handelt sich  hier um traditionelle Sichtweisen von Rechten und Pflichten der Frauen und um  kulturell in die Gesellschaft eingeschliffene Rollenbilder. Viele Frauen würden  diese traditionellen Rollenbilder vermutlich als Rollenklischees bezeichnen, da  sie so fest in den Köpfen verankert sind, dass es selbst aufgeschlossenen  Menschen – Frauen und Männern – schwer fällt, diese zu durchbrechen.</p>
<h3>Gesellschaftliche und kulturelle Frauenrechte</h3>
<p>Gesellschaftliche und kulturelle Frauenrechte sind in ihrer Wirkung eher  als Frauenpflichten zu bezeichnen. Sie sind häufig das, was gesellschaftliche  Strukturen über Jahrhunderte zusammen gehalten hat und auf das heute keiner  verzichten möchte ohne sich eigentlich darüber im Klaren zu sein, um was es sich  eigentlich handelt. Die klassische Hausfrauen- und Mütterrolle ist hier das  zentrale Thema, obwohl das natürlich nur die Spitze des Eisbergs benennt. Die  mannigfaltigen Wirkungsfelder, in denen Frauen ihre Verantwortlichkeit tragen,  fallen oft erst dann ins Gewicht, wenn deren Struktur zusammen bricht. Bei einer  Scheidung beispielsweise. Hier kommen verstärkt die nicht gesetzlich regelbaren,  kulturellen Frauenrechte zum Tragen. Es wird plötzlich sichtbar, wie stark die  Erwartungen an den männlichen und den weiblichen Teil einer Ehe im Falle einer  Scheidung voneinander abweichen. Die „wahren Rechte“ von Menschen egal welchen  Geschlechts werden im Fall einer Trennung oder Scheidung nicht neutral bewertet,  weil wir aufgrund jahrhundertealter bewusster und unbewusster Prägung hin zu dem  klassischen Modell dazu gar nicht in der Lage sind.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.meningar.com/allgemein/frauenrechte/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

